Das erste Rezept im Quartal (Medikamente, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie) kann erst nach
einem Arztkontakt ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie deshalb am Anfang des Quartals einen Sprechstundentermin bei uns.
Bei Wiederholungsrezepten für Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie benötigen wir einen Therapiebericht Ihres Therapeuten. Dies gilt auch für Folgerezepte im Quartal. Bitte fordern Sie diesen bei Ihrem Therapeuten an.
Wiederholungsrezepte können Sie auch gerne telefonisch bestellen. Abholung dann nach Absprache möglich. Auch gerne Zusendung gegen Porto.